Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen 25.11.2014 | Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie darüber informieren, dass die bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen von zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen, innerhalb eines Kalenderjahres, für einen Zeitraum von vier Jahren auf drei Monate oder 70 Arbeitstage angehoben werden. Nach Ablauf der Begrenzung zum 31. Dezember 2018 gelten ab…