Saisonarbeitskräfte: Aktuelle Neuerungen 14.06.2010 | Zinsbescheide zur ZUS Wenn feststeht, dass die ausländische Saisonarbeitskraft nach dem Sozialversicherungsrecht ihres Heimatstaats zu behandeln ist (zB liegt eine gültige Bescheinigung E101, ab 01. Mai 2010 A1 vor), ist der deutsche Arbeitgeber verpflichtet, die Saisonarbeitskraft nach den jeweiligen Rechtsvorschriften der ausländischen Sozialversicherung zu melden und Beiträge dorthin abzuführen. Downloaden Sie hier den gesamten Artikel
Aktuelle Brennpunkte des Sozialversicherungsrechts 26.03.2010 | Anbei haben wir die aktuellen Brennpunkte des Sozialversicherungsrechts für Sie zusammengefasst: 1. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen, Ermittlung des Arbeitsentgelts: Beginnt oder endet eine geringfügig entlohnte Beschäftigung im Laufe eines Kalendermonats, gilt für diesen Kalendermonat ebenfalls die Arbeitsentgeltgrenze von 400 €. Ist die Beschäftigung auf weniger als einen Zeitmonat befristet, ist von einem anteiligen…
Scheinselbständigkeit: wieder schärfere Prüfungen, auch im Weinbau 09.11.2009 | Fiskus und Sozialkassen suchen neue Geldquellen. Deshalb interessieren sich die Betriebsprüfer wieder mehr dafür, ob bei freien Mitarbeitern vielleicht Scheinselbstständigkeit vorliegt. Kernpunkte der Prüfung sind der Nachweis der unternehmerischen Tätigkeit des freien Mitarbeiters, die Anzahl der Kunden und der Grad der Weisungsgebundenheit im auftraggebenden Unternehmen. Kriterien sind auch Vergütungen für den Auftragnehmer im Krankheitsfall oder…
Der Weg zu einer unbefristeten Arbeitsberechtigung 19.09.2009 | Die zeitliche Befristung beim Einsatz ausländischer Saisonarbeiternehmern beklagen viele landwirtschaftliche und weinbauliche Arbeitgeber. Obwohl dieser Berufstand eine längere Beschäftigungsdauer gefordert hat, ist die Erhöhung des Einsatzes von ausländischen Saisonarbeitskräften in 2009 von 4 auf 6 Monate ein kleiner Erfolg.