Scheinselbständigkeit: wieder schärfere Prüfungen, auch im Weinbau 09.11.2009 | Fiskus und Sozialkassen suchen neue Geldquellen. Deshalb interessieren sich die Betriebsprüfer wieder mehr dafür, ob bei freien Mitarbeitern vielleicht Scheinselbstständigkeit vorliegt. Kernpunkte der Prüfung sind der Nachweis der unternehmerischen Tätigkeit des freien Mitarbeiters, die Anzahl der Kunden und der Grad der Weisungsgebundenheit im auftraggebenden Unternehmen. Kriterien sind auch Vergütungen für den Auftragnehmer im Krankheitsfall oder…