Lieferungen im innergemeinschaftlichen Gebiet (EU) 16.07.2012 | Es wurden vom Gesetzgeber verschärfte Nachweisregelungen für innergemeinschaftliche Lieferungen (EU-Gebiet), darunter fallen zum Beispiel auch Lieferungen von Wein, mit Wirkung ab 01. Januar 2012 neu geschaffen. Hier sollte insbesondere eine sogenannten Gelangenheitsbestätigung eingeführt werden. Aufgrund heftiger Kritik aus der Wirtschaft wurde die Anwendung der neuen, aufwendigen Nachweispflichten durch ein BMF-Schreiben zunächst bis zum 01.07.2012 verschoben…