Freigrenze für bestimmte Umsätze von LuF-Betrieben 25.04.2013 | Tätigt ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft Umsätze, die der Durchschnittssatz- und Regelbesteuerung unterliegen, können die regelbesteuerten Umsätze unter bestimmten Voraussetzungen in die Durchschnittssatzbesteuerung einbezogen werden. Regelbesteuerte Umsätze sind zum Beispiel Umsätze für die Lieferung zugekaufter Erzeugnisse , Verkauf von Getränken und alkoholische Flüssigkeiten, Erbringung sonstiger Leistungen, die nicht landwirtschaftlichen Zwecken dienen. Betragen diese Umsätze…