Keine Durchschnittssatzgewinnermittlung nach § 13a EStG für reinen Weinbaubetrieb 29.05.2013 | Der BFH hat mit Urteil vom 13.12.2012 (AZ: IV R 51/10) entschieden, dass für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft der Gewinn nur dann nach Durchschnittssätzen ermittelt werden darf, wenn zu ihm selbst bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzflächen gehören. Für Betriebe, deren Tätigkeit sich auf eine Sondernutzung, darunter fällt eben auch der Weinbau, beschränkt, ist der Gewinn…