29.11.2024
Die Beiträge zur landwirtschaftlichen Krankenkasse werden ab 01.01.2025 völlig neu berechnet.
Aufgrund der Grundsteuerreform ab 2025 liegt der Beitragsberechnung zukünftig nicht mehr der Wirtschaftswert vor.
Die Vertreterversammlung der SVLFG hat am 13. November 2024 den neuen Beitragsmaßstab bei der LKK für die Zeit ab dem 1. Januar 2025 beschlossen. Die Beitragsbescheide werden voraussichtlich Mitte Januar versandt.
Kostenfreie Online- Seminare werden ab jetzt vom Bayerischen Bauernverband angeboten: