Das Dilemma geht in die nächste Runde! Die EU stört sich weiterhin an den deutschen Regelungen zur Umsatzsteuerpauschalierung in der Landwirtschaft und hat jetzt Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben.
Das Problem aus Sicht der Europäischen Kommission ist, dass in Deutschland alle Landwirte, auch sehr große Betriebe, ihre Umsätze pauschalieren dürfen. Die EU verlangt, dass wirklich nur Betriebe, bei denen die Regelebsteuerung einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten würden, die Vereinfachung anwenden dürfen.
Darüber hinaus sollen deutsche Landwirte in bestimmten Bereichen unverhältnismäßig stark für nichterstattete Vorsteuer entlasten werden. Hier könnte sogar eine verbotene Beihilfe für die Landwirte vorliegen.
Eine Prognose, wie und wann das Ganze endet, gibt es nicht. Auf mögliche Einschränkungen in der Pauschalierung sollte man sich aber bei langfristigen Planungen einstellen. Denn es geht nicht nur um die Frage, wer pauschalieren darf, sondern auch, wie hoch die Vorsteuerpauschale ist!