Steuerfreie Nutzungsüberlassung eines landwirtschaftlichen Betriebs

10.07.2019

Vermehrt werden Verträge über die Nutzungsüberlassung von Grundstücken abgeschlossen, die sich nach einer anfänglichen Grundmietzeit von einem Jahr automatisch verlängern. Dies ist umsatzsteuerfrei gemäß Art. 13 Teil B Buchst. B der Sechsten EG-Richtlinie (entsprechend Art. 135 Abs. 1 Buchst. l und Abs. 2 MwStSystRL)

Nun wurde mit Urt. des EuGH C-278/18 v. 28.02.2019 (Mesquita), UR 2019, 347 entschieden, dass es für die Steuerbefreiung unschädlich ist, wenn der Nutzer die vorhandenen Rebstöcke bewirtschaftetet und dabei Wirtschaftsgüter des Weinbaubetriebs, insbesondere immaterielle Wirtschaftsgüter nutzen darf.