Sehr geehrte Damen und Herren,
aus aktuellem Anlass möchten wir Sie über die rechtliche Einordnung der Kommunalabgaben informieren. Kommunalabgaben spielen eine immer größere Rolle. In Zeiten knapper Kassen und immer sanierungsbedürftiger Kommunaleinrichtungen versuchen die Kommunen immer häufiger und vor allem immer maßloser, ihre Kosten auf die Einwohner abzuwälzen. Typische Kostenforderungen entstehen im Rahmen von Erschließungsbescheiden etwa für Straßenneubauten, Straßenausbaubescheiden, Beiträge für den Anschluss an die kommunale Frischwasserver- und Abwasserentsorgung oder Zweitwohnsitzsteuerbescheiden.
Gerade im kommunalen Bereich sind viele Bescheide rechtsfehlerhaft. So fehlt es häufig schon an einer gültigen Ermächtigungsgrundlage oder es wurden unzulässige Kosten mitberücksichtigt.
Vor allem kleine Kommunen ohne eigene Fachbeamte haben zum Teil große Schwierigkeiten, rechtmäßige Abgabenbescheide zu erlassen. Daher ist es immer angebracht, die Abgabenforderungen summarisch auf ihre kommunalrechtliche Rechtmäßigkeit hin zu prüfen.
Die Geldforderungen sind teilweise von beträchtlicher Höhe, so dass vor allem Privatleute und kleinere Unternehmen Schwierigkeiten haben können, die häufig innerhalb einer Monatsfrist zu zahlenden Beträge zu begleichen. Von großem Interesse ist daher die Frage, wie diese hohen Zahlungsbelastungen wenigstens steuerrechtlich vorteilhaft berücksichtigt werden können.
Unsere Rechtsanwälte haben daher, gemeinsam mit den Spezialisten aus der Steuerrechtsabteilung in München, hier eine Zusammenfassung erstellt, namens „Grundzüge des kommunalen Abgabenrechtes“.
Bei Bedarf kommen Sie bitte auf uns zu.